Als KTQ-Gesellschafter stellen die Bundesärztekammer, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat sowie der Hartmannbund den Einrichtungen im Gesundheitswesen mit dem KTQ-Verfahren eine praxisnahe Orientierung für ihr Qualitätsmanagement zur Verfügung.

Durch das Verfahren werden die Mitarbeiter der verschiedenen Berufsgruppen angehal­ten, ihre Kommunikation und Kooperation hierarchieübergreifend und transparent in den Themen des KTQ-Modells darzustellen. Diese Darstellung ist die Grundlage der Selbst­bewertung und damit ein Kernstück des Verfahrens, welches die Einrichtungen bei der Implementierung und stetigen Verbesserung ihres internen Qualitätsmanagements unterstützt.

Das KTQ-Modell mit den sechs Kategorien bzw. Themenbereichen der Patientenorien­tierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Informations- und Kommunikationswesen, Führung und Qualitätsmanagement ist die Form, mit der im KTQ-Verfahren sämtliche Prozesse in den Einrichtungen des Gesundheitswesens dargestellt werden können. Die Kategorien sind immer mit den Patienteninteressen verknüpft. Sie dienen dazu alle Prozesse so zu verbessern, dass den Patienten eine bestmögliche Versorgung geboten werden kann. Der permanent durchlaufene Zyklus des PLAN-DO-CHECK-ACT als Regelkreis zur kontinuierlichen Verbesserung dient somit dem Interesse der Patienten und aller Prozessbeteiligten.

Die Selbstbewertung wird durch die KTQ-Visitoren® als Praktiker in einer Frembewer­tung, der Visitation überprüft. Danach erfolgt die im Verfahren verpflichtende Veröffentlichung des KTQ-Qualitätsberichts wodurch die erforderliche externe Transparenz in einer verständlichen Sprache für die Patienten bzw. die Öffentlichkeit erreicht wird.

Weitere Informationen zur Zertifizierung erhalten Sie hier: www.ktq.de